Impressum
Blumenschein Keramik
Judith Blumenschein
Konradinstraße 7
81543 München
E-Mail: info@blumenscheinkeramik.de
Telefon: 0156 79576156
AGB
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung für die Töpferkurse und Vereinbarung der privaten Workshops verbindlich. Bei Stornierung der Teilnahme eine Woche vor dem Termin wird eine Bearbeitungs- und Ausfallpauschale in Höhe von 25 Prozent, bis zu 6-3 Werktage vor Beginn 50 Prozent der Kursgebühr fällig. Bei 2 Werktagen vorher bzw. bei nicht Erscheinen am Kurstag wird 100% der Gebühr fällig.
Die Kurs- bzw. Workshopgebühr ist im voraus per Überweisung oder PayPal bzw. am Kurstag in bar oder per PayPal zu bezahlen. Wir haben kein Kartenlesegerät.
Kursbedingungen
Das Betreten, Arbeiten und der Aufenthalt im Werkraum erfolgt auf eigene Gefahr. Keramik Blumenschein (Judith Blumenschein) haftet nur im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen im Rahmen der Durchführung des Töpferkurses. Für Personen- oder Sachschäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen, Teilnehmer*innen haften für ihre eigenen Handlungen. Für Verlust oder Beschädigung für von den Teilnehmer*innen selbst mitgebrachten Gegenständen und Kleidung oder der angefertigten Gegenstände im Rahmen der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter (Keramik Blumenschein) keine Haftung. Es erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren, bei Ereignissen die durch höhere Gewalt herbeigeführt werden. Keramik Blumenschein (Judith Blumenschein) haftet nicht für Schäden die während des Brennens der Tonstücke im Ofen entstehen.
Geschenkgutschein Bedingungen
Der Gutschein kann gegen Töpferkurs oder privaten Töpferworkshop eingelöst werden. Der Gutschein kann nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
Der Gutschein ist übertragbar.
Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.